Technische Pflegehilfsmittel 

Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte und Vorrichtungen für die Pflege, welche den Pflegealltag erleichtern und die Mobilität und Sicherheit der Pflegebedürftigen erhöhen sollen. Teilweise sind die technischen Pflegehilfsmittel unerlässlich, um die Pflegesituation sicherer, komfortabler und effizienter zu gestalten. Sie unterstützen die Mobilität und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen und entlasten die Pflegekräfte erheblich. Damit soll das eigenständige Leben in der Pflege weiterhin ermöglicht werden.

Es gibt unterschiedliche technische Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege. Zum einen beispielsweise Rollstühle, Gehstöcke und Rollatoren für den Erhalt der Mobilität. Pflegebetten und Lagerungshilfen umfassen zum anderen bestimmte Bettarten mit Antidekubitusmatratzen und elektrisch verstellbaren Teilen. Zudem sind Lifter technischen Pflegehilfsmittel, die als Transferhilfe benannten werden. Diese können Treppenlifter für die Bewegung zwischen Etagen im Wohnumfeld sein oder etwa zum Beispiel Badewannlifter. Duschstühle und Erhöhungen der Sitzhöhe der Toilette sind ebenfalls wichtige technische Pflegehilfsmittel für die Pflege. Schließlich gehören auch Alarm- und Kommunikationshilfen wie Hausnotrufsysteme und Kommunikationsgeräte dazu. Oftmals übernimmt die Pflegekasse die Kosten für technische Pflegehilfsmittel, die betroffene Pflegebedürftige entweder kaufen oder leihen können.  


 

Technische Pflegehilfsmittel kurz erklärt

Technische Pflegehilfsmittel sind klassifizierte Ausstattungen des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses, die dazu dienen, die Pflege erheblich zu erleichtern und sicherer zu machen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Pflegebetten: Sind spezielle Betten für die Pflege, die sich in der Höhe verstellen lassen und häufig über zusätzliche Funktionen wie Seitengitter und Neigungsverstellungen verfügen.
  • Rollstühle und Gehhilfen: Erleichtern die Mobilität und Selbstständigkeit von betroffenen Pflegebedürftigen.
  • Treppenlifte: Unterstützen die Mobilität beim Etagenwechsel bzw. beim Überwinden von Treppen.
  • Anti-Dekubitus-Matratzen: Die speziellen Matratzen verhindern das Wundliegen bei immobilen Patienten.
  • Inhalationsgeräte: Unterstützen bei der Behandlung von Atemwegserkrankungen bei Betroffenen.


Wer hat Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben ein Anrecht auf technische Pflegehilfsmittel. Diese sollen den Pflegealltag erleichtern, für mehr Sicherheit sorgen und die Lebensqualität verbessern. Es ist die Voraussetzung, dass ein tatsächlicher Bedarf besteht und die Hilfsmittel im Pflegealltag auch wirklich genutzt werden.

Wie beantragt man technische Pflegehilfsmittel?

Die Beantragung technischer Pflegehilfsmittel erfolgt in der Regel über die Krankenkasse oder Pflegekasse. Hier finden Sie einen kleinen Ablauf zur Beantragung:

  1. Beratung: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder einem Pflegeberater beraten, welche Hilfsmittel für Ihre Bedürfnisse beziehungsweise Einschränkungen benötigt werden.
  2. Verordnung: Der Arzt oder Pflegeberater (wie der MDK) stellt eine Verordnung für die benötigten Pflegehilfsmittel aus.
  3. Antragstellung: Reichen Sie Ihre ärztliche Verordnung zusammen mit einem Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse ein.
  4. Genehmigung: Nach der Prüfung zwecks Pflegegrad und Einstufung genehmigt die Krankenkasse den Antrag und übernimmt teilweise einige Kosten für die technischen Hilfsmittel.
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Technisches Pflegehilfsmittel Treppenlifter

Das technische Pflegehilfsmittel wie ein Treppenlift ist besonders im Wohnumfeld bei der Einschränkung der Mobilität des Pflegebedürftigen eine wichtige Erleichterung. Auf einem Sitzelement, einer Plattform oder einer Kabine zwischen verschiedenen Stockwerken befördert ein Treppenlift Personen mit entsprechenden Einschränkungen. Es gibt unterschiedliche Lifte für verschiedene Treppentypen und Bedürfnisse. Treppenlifte verfügen im Allgemeinen über einen elektrischen Antrieb und sind technische Pflegehilfsmittel.
Wenn Sie einen Treppenlift benötigen und neu kaufen möchten, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Allerdings werden bei allen Trägern die Treppenlift-Kosten nur anteilig übernommen beziehungsweise erstattet.

HIRO-Treppenlifte ermöglichen es Ihnen, eine völlig neue Lebensqualität zu erlangen. Sie werden an Ihre Bedürfnisse und Lebensumstände angepasst, ganz individuell und persönlich. In Bezug auf die Qualität, das Design und die Zufriedenheit der Kunden verzeichnen die Treppenlifte von HIRO keinen Rückgang. Pflegebedürftige Personen können von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 € Förderung unterstützt werden. Diese zusätzliche Möglichkeit hilft Ihnen finanziell, wenn Sie einen Treppenlift als technisches Pflegehilfsmittel kaufen und installieren wollen, was Barrierefreiheit und Mobilität im Alter bedeutet.