Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind Produkte, die regelmäßig benötigt, zum Einmalgebrauch dienen und daher nach Verbrauch ersetzt werden müssen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind essenzielle Produkte für die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Menschen. Sie erleichtern den Alltag sowohl für die betroffenen pflegebedürftigen Menschen als auch für ihre pflegenden Angehörigen.  


Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?

Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis werden die folgenden verbrauchsorientierten Pflegehilfsmittel klassifiziert.

  • Einmalhandschuhe: Sie schützen vor Infektionen und erleichtern das hygienische Arbeiten.
  • Desinfektionsmittel: Für die Reinigung der Haut und von Flächen (vor und nach der Behandlung).
  • Bettschutzeinlagen: Sie sollen die Matratze vor Verunreinigungen bei Inkontinenz schützen.
  • Mundschutz: Sind für den Schutz vor Tröpfcheninfektionen bei der näheren Pflegearbeit.
  • Schutzschürzen: Bieten zusätzlichen Schutz bei der direkten Pflegesituation.
  • Fingerlinge: Unterstützen bei der hygienischen Durchführung von Pflegeaufgaben.


Wer hat Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Pflegebedürftigen zu, die einen beliebigen Pflegegrad haben und zu Hause von Angehörigen oder anderen Pflegepersonen versorgt werden. Diese Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen steigern. Der rechtliche Anspruch ist nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI und verschafft eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 42,00 € für zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Am einfachsten können Sie Ihren Anspruch über sanus+ geltend machen. Nutzen Sie Ihren Anspruch ➞

Wie beantragen Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Der Antrag auf verbrauchsorientierte Pflegehilfsmittel erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Hier sind die wesentlichen Schritte im Überblick:

  1. Antrag ausfüllen: Sie müssen ein entsprechendes Formular bei Ihrer Pflegekasse oder online ausfüllen.
  2. Ärztliche Bescheinigung (MDK): Es bedarf, falls noch nicht vorliegend, ein der Nachweis über den Pflegegrad. 
  3. Einreichen des Antrags: Senden Sie den ausgefüllten Antrag an Ihre Pflegekasse oder nutzen Sie das Online-Bestellformular von sanus+ und erhalten Sie Ihre bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel in einem Pflegepaket monatlich an Ihre angegebene Wunschadresse geliefert.
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42,00 € monatliche Förderung für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel – Voraussetzungen

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