Pflegehilfsmittel der BKK
Mit Pflegegrad noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel in einer 0,00 € Pflegebox ohne Formalitäten und Aufwand beantragen!
Unser Service & Hinweis:
0,00 € Pflegebox mit Pflegegrad 1-5 erhalten
Monatlich ✓ kostenlos ✓ frei Haus ✓ geliefert
Kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen ➞
Pflegehilfsmittel der BKK Krankenkasse
Dabei ist sanus+ der Leistungserbringer und vertrauensvolle Service-Partner der BKK Kranken- und Pflegekasse
In nur wenigen Schritten den Online-Antrag für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel ausfüllen und monatlich mit einer kostenfreien Pflegebox an die angegebene Wunschadresse beliefert werden. Ihr Leitfaden mit Tipps zum schnellen sowie unbürokratischen Antrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei der Betriebskrankenkassen, besser bekannt als die BKK Krankenasse. Noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 Euro monatlich online beantragen.
Gratis Pflegehilfsmittel durch 42 € Zuschuss
✓ Sie haben selbst oder pflegen eine Person mit Pflegegrad
✓ Ihr fester Wohnsitz ist für die Paketzustellung in Deutschland
✓ Sie haben Ihre Adresse- und Versicherungsdaten zur Hand
Die Vorteile als Mitglied bei der BKK Krankenkasse
Betriebskrankenkassen (kurz BKK) sind gesetzliche Krankenkassen in Deutschland, die ursprünglich von größeren Unternehmen und Betrieben für ihre Mitarbeiter eingerichtet wurden. Mittlerweile sind viele BKKs auch für Mitglieder offen, die nicht in den ursprünglich betreibenden Unternehmen arbeiten. Die BKKs bieten eine Vielzahl von Gesundheitsleistungen an, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und oft zusätzliche freiwillige Leistungen. Auch werden zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel mit einer monatlichen Pauschale von bis zu 42,00 Euro gesetzlich bei Pflegegrad bezuschusst. Zu den BKKs zählen unter anderen die nachstehenden Betriebskrankenkassen - mehr Details können Sie der Website www.krankenkasseninfo.de entnehmen:
Audi BKK
BAHN-BKK
Bertelsmann BKK
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK·VBU (BKK Verkehrsbau Union)
BKK24
BKK Achenbach Buschhütten
BKK B. Braun Melsungen
BKK Diakonie
BKK DürkoppAdler
BKK exklusiv
BKK Faber-Castell & Partner
BKK Freudenberg
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK Herkules
BKK Linde
BKK MAHLE
BKK Melitta Plus
BKK Pfalz
BKK ProVita
BKK PwC
BKK Salzgitter
BKK Scheufelen
BKK Technoform
BKK VerbundPlus
BKK VDN
BKK Wirtschaft & Finanzen
BKK ZF & Partner
HEAG BKK
Hypovereinsbank BKK
BKK Diakonie
BKK Deutsche Bank AG
BKK Rieker Ricosta Weisser
BKK MTU
BKK evm
BKK EWE
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
BKK Groz-Beckert
BKK Firmus
Betriebskrankenkasse der BMW AG
Betriebskrankenkasse der G. M. Pfaff AG
Betriebskrankenkasse Miele
Betriebskrankenkasse B. Braun Aesculap
Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel leisten im täglichen Leben von Pflegebedürftigen und deren Pflegenden einen entscheidenden Beitrag. Nicht nur, dass sie die Pflege hygienischer sowie besser machen, sondern auch die Lebensqualität steigern. Doch was bedeuten die Pflegehilfsmittel und welche Möglichkeiten bietet die BKK Krankenkasse?
Die Hilfsmittel zur Pflege reichen von einfachen Alltagsgegenständen bis zu spezialisierten Geräten. Eine detaillierte Pflegehilfsmittelliste finden Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes im Hilfsmittelverzeichnis oder direkt bei Ihrer BKK Krankenkasse.
Die Krankenkasse BKK bietet pflegebedürftigen Personen mit einem anerkanntem Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss von bis zu 42,00 Euro für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel.
Die Unterschiede der Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel werden in zwei Bereiche differenziert. Dazu zählen die Verbrauchsmaterialien und die technischen Hilfsmittel zur Pflege. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören Pflegehilfsmittelprodukte wie Badewannen-, Treppenlifter oder Pflegebetten, während Verbrauchsmaterialien Gegenstände wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Inkontinenzprodukte umfassen. Die BKK Krankenkasse stellt letzteren eine monatliche 42,00 Euro Pauschale zur Verfügung. Damit haben pflegebedürftige Personen die Möglichkeit, Ihren gesetzlichen Anspruch nach dem § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI zu nutzen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu bestellen und eine Kostenerstattung zu erhalten. Noch heute Pflegehilfsmittel der BKK beim Leistungserbringer online beantragen!
Kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen
Bestellen Sie noch heute als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehörige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und sparen Sie damit jährlich bis zu 500,00 Euro. Um diese Leistung zu erhalten, ist ein Antrag auf Pflegehilfsmittel notwendig. Sie können den notwendigen Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der BKK Krankenkasse auf Anfrage stellen oder Sie nutzen einen Leistungserbringer wie sanus+ zum Durchsetzen Ihres gesetzlichen Anspruches. Hier sind Beispiele für Verbrauchsmaterialien in der Pflege zur Übersicht dargestellt:
- Saugende Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch)
- Fingerlinge zum Schutz einzelner Finger
- Einmalhandschuhe (Material zur Wahl Vinyl, Nitril oder Latex)
- Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken)
- Partikel filtrierende Mundschutzmasken (FFP2)
- Schutzschürzen (zum Einmalgebrauch)
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Praktische Desinfektionstücher
Pflegehilfsmittel können in lokalen Apotheken oder Sanitätshäusern bestellt werden. Die Einstufung eines Pflegegrades ist erforderlich.
Alternativ können Sie Ihre bedarfsorientierten Pflegehilfsmittel direkt online bei sanus+ bestellen. Dazu benötigen Sie nur Ihre Versichertendaten.
Nutzen Sie noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch - Sie entscheiden.