Pflegehilfsmittel der AOK

Pflegehilfsmittel der AOK

Mit Pflegegrad noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel in einer 0,00 € Pflegebox ohne Formalitäten und Aufwand beantragen! 

Pflegehilfsmittel der AOK Krankenkasse

Dabei ist sanus+ der Leistungserbringer und vertrauensvolle Servicepartner der AOK Kranken- und Pflegekasse

In nur wenigen Schritten den Online-Antrag für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel ausfüllen und monatlich mit einer kostenfreien Pflegebox an die angegebene Wunschadresse beliefert werden. Einen ausführlichen Leitfaden mit Tipps zum schnellen sowie unbürokratischen Antrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel der AOK beziehungsweise den Allgemeinen Ortskrankenkasse, finden Sie auf unserer Seite.   

Noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel der AOK im Wert von bis zu 42,00 Euro monatlich online beim Leistungserbringer beantragen. 

Pflegehilfsmittel beantragen

AOK Pflegehilfsmittel über Leistungserbringer online beantragen

✓  Bei Pflegegrad von 1 oder höher
✓  Der Pflege im häuslichen Umfeld
✓  Versicherungsdaten liegen vor

Die Vorteile als Mitglied bei der AOK Krankenkasse

Versicherte der AOK haben die Möglichkeit, ihre persönlichen Informationen digital in der Meine-AOK-App zu ändern, ihre Krankmeldung hochzuladen, Patientenquittungen einzusehen und einen AOK-Berater zu kontaktieren. Die AOK übernimmt die Kosten für erweiterte Leistungen bei der Zahnvorsorge beziehungsweise Prophylaxe. Versicherte können zweimal pro Jahr mit Zuschüssen zur professionellen Zahnreinigung rechnen. Die Kosten werden pro professioneller Zahnreinigung anteilig erstattet. Versicherte der AOK können zudem an Gesundheitskursen teilnehmen. Das Kursprogramm setzt sich zusammen aus Ernährungs-, Sport-, Rücken-, Stressabbau- und Rauchentwöhnungskursen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden mit einer monatlichen Pauschale von bis zu 42,00 Euro gesetzlich bei Pflegegrad bezuschusst. Ob innovative Behandlungsmethoden, ergänzende Vorsorge oder attraktive Gesundheitsangebote, bei der AOK profitieren Sie und Ihre Lieben von zusätzlichen Leistungen. 

Die Krankenkasse AOK ist deutschlandweit in verschiedene Sektionen gegliedert und nicht über eine Zentrale gesteuert. Nachstehende regionale AOK-Sektionen (Stand 01. April 2024 - auf Tausenderstelle gerundet) in Deutschland gibt es: 

  • AOK Bayern mit 4.640.000 Versicherten
  • AOK Baden-Württemberg mit 4.608.000 Versicherten
  • AOK PLUS mit 3.497.000 Versicherten
  • AOK Niedersachsen mit 3.049.000 Versicherten 
  • AOK Rheinland/Hamburg mit 3.015.000 Versicherten
  • AOK Nordwest mit 2.946.000 Versicherten
  • AOK Hessen mit 1.728.000 Versicherten
  • AOK Nordost mit 1.648.000 Versicherten
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 1.226.000 Versicherten
  • AOK Sachsen-Anhalt mit 836.000 Versicherten
  • AOK Bremen/Bremerhaven mit 281.000 Versicherten


Anspruch auf kostenlosen Pflegehilfsmittel der AOK

Pflegehilfsmittel leisten im täglichen Leben von Pflegebedürftigen und deren Pflegenden einen entscheidenden Beitrag. Nicht nur, dass sie die Pflege hygienischer sowie besser machen, sondern auch die Lebensqualität steigern. Doch was bedeuten die Pflegehilfsmittel der AOK und welche Möglichkeiten bietet die Kranken- beziehugnsweise Pflegekasse?
Die Hilfsmittel zur Pflege reichen von einfachen Alltagsgegenständen bis zu spezialisierten Geräten. Eine detaillierte Pflegehilfsmittelliste finden Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes im Hilfsmittelverzeichnis oder direkt bei Ihrer AOK Krankenkasse. 

Die Pflegekasse AOK bietet pflegebedürftigen Personen mit einem anerkanntem Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss von bis zu 42,00 Euro für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel. 

Die Unterschiede der Pflegehilfsmittel der AOK

Pflegehilfsmittel werden in zwei Bereiche differenziert. Dazu zählen die Verbrauchsmaterialien und die technischen Hilfsmittel zur Pflege. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören Pflegehilfsmittelprodukte wie Badewannen-, Treppenlifter oder Pflegebetten, während Verbrauchsmaterialien Gegenstände wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Inkontinenzprodukte umfassen. Die AOK Krankenkasse stellt letzteren eine monatliche 42,00 Euro Pauschale zur Verfügung. Damit haben pflegebedürftige Personen die Möglichkeit, Ihren gesetzlichen Anspruch nach dem  § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI zu nutzen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu bestellen und eine Kostenerstattung zu erhalten. Noch heute Pflegehilfsmittel der AOK beim Leistungserbringer online beantragen!

Kostenlose Pflegehilfsmittel der AOK beantragen

Bestellen Sie noch heute als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehörige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und sparen Sie damit jährlich bis zu 500,00 Euro. Um diese Leistung zu erhalten, ist ein Antrag auf Pflegehilfsmittel notwendig. Sie können den notwendigen Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der AOK Krankenkasse auf Anfrage stellen oder Sie nutzen einen Leistungserbringer wie sanus+ zum Durchsetzen Ihres gesetzlichen Anspruches. Hier sind Beispiele für Verbrauchsmaterialien in der Pflege zur Übersicht dargestellt: 

  • Saugende Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch)
  • Fingerlinge zum Schutz einzelner Finger
  • Einmalhandschuhe (Material zur Wahl Vinyl, Nitril oder Latex)
  • Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken)
  • Partikel filtrierende Mundschutzmasken (FFP2) 
  • Schutzschürzen (zum Einmalgebrauch)
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Praktische Desinfektionstücher 

 

Pflegehilfsmittel können in lokalen Apotheken oder Sanitätshäusern bestellt werden. Die Einstufung eines Pflegegrades ist erforderlich.
Alternativ können Sie Ihre bedarfsorientierten Pflegehilfsmittel direkt online bei sanus+ bestellen. Dazu benötigen Sie nur Ihre Versichertendaten.
Nutzen Sie noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch – Sie entscheiden.

AOK Pflegehilfsmittel in der Pflegebox

Pflegehilfsmittel der AOK in der kostenlosen Pflegebox von sanus+

AOK Pflegehilfsmittel vom Leistungserbringer

Entlastung in der häuslichen Pflege mit sanus+

Wenn Sie bei der AOK versichert sind, ist die Wahl des richtigen Anbieters für Pflegehilfsmittel der AOK sehr wichtig. Der Leistungserbringer sanus+ für die Versorgung Pflegebedürftiger mit Pflegehilfsmittel der AOK ist spezialisiert auf die kontinuierliche monatliche Belieferung Betroffener mit zuzahlungsbefreiten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch! 

Die AOK überwacht als Ihre Kranken- und Pflegekasse die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und sorgt dafür, dass der Leistungserbringer, mit denen sie den Vertrag hat, qualitativ hochwertige Pflegehilfsmittel anbietet.

Jeder Anbieter für Pflegehilfsmittel der AOK, welcher mit der Krankenkasse zusammenarbeitet, muss bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, die regelmäßig durch Präqualifizierungsstellen überprüft werden. Diese Partnerschaften stellen sicher, dass Sie als Versicherter der AOK Zugang zu notwendigen Pflegehilfsmitteln für die häusliche Pflege erhalten. 

Vorteile der Zusammenarbeit mit Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel der AOK

  • Kosteneffizienz: Der Leistungserbringer für die Pflegehilfsmittelversorgung hilft, die Kosten für Pflegehilfsmittel der AOK im Rahmen der 42 Euro Pflegehilfsmittelpauschale effizient zu steuern sowie einzuhalten.
  • Fachkundige Beratung: Neben den Produkten bietet der Leistungserbringer auch Beratung an, um die passenden Pflegehilfsmittel der AOK auszuwählen.
  • Einfacher Bestell- und Lieferprozess: Die Bestellung und Lieferung über spezialisierte Leistungserbringer wird vereinfacht, was den Prozess für Sie als Versicherten unkomplizierter macht. 


Das Beantragen von Pflegehilfsmitteln der AOK über den Leistungserbringer ist einfach. Sie können direkt beim Anbieter bestellen, und dieser kümmert sich um die gesamtheitliche Abwicklung von der Antragsstellung, monatlichen Versendung bis hin zur Abrechnung. Jetzt kostenlose Pflegehilfsmittel der AOK über den Leistungserbringer beantragen!


Leistungserbringer spielen eine entscheidende Rolle in der Versorgung und Aufklärung für Pflegehilfsmittel der AOK. Sie bieten nicht nur hochwertige Produkte zur Entlastung der Pflege, sondern auch die erforderliche Beratung und Unterstützung, was zu einer verbesserten Pflegequalität zu Hause beiträgt. Das Beantragen von Pflegehilfsmitteln der AOK ist ein wichtiger Schritt für viele Pflegebedürftige und Angehörige, die mit Inkontinenz oder anderen Pflegebedürfnissen leben müssen. Ob es um Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhen oder andere Hilfsmittel in der Pflege geht, die kostenlosen Pflegehilfsmittel der AOK bieten Unterstützung und finanzielle Hilfe. Erfahren Sie, wie Sie Pflegehilfsmittel bei der AOK beantragen können und welche Produkte zur Verfügung stehen.  


Pflegehilfsmittel der AOK beantragen: Schritt für Schritt

Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche für die Pflegehilfsmittel der AOK! Abhängig von Ihrem Pflegegrad können Sie verschiedene Hilfsmittel beantragen. Dazu gehören unter anderem die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (die kostenlose Pflegebox), Inkontinenz Unterlagen, Bettschutzeinlagen oder Matratzenschoner. Voraussetzung ist neben dem Pflegegrad in der Regel die Pflege im häuslichen Umfeld durch einen Pflegedienst oder Angehörigen.  Besuchen Sie bei Interesse zu weiteren deutschen Pflegeleistungen neben Pflegehilfsmittel der TK www.pflegeleistungen.info und beantragen Sie noch heute passende Entlastungen für die häusliche Pflege.

Leistungserbringers für die Pflegehilfsmittel der AOK frei wählen

Sie als Pflegebedürftiger oder der gesetzliche Betreuer entscheiden über den Versorger für die Pflegehilfsmittel der AOK. Informieren Sie sich über die verschiedenen Optionen, um die für Sie passenden Versorgung zu finden. Ein guter Anbieter beziehungsweise Leistungserbringer für die Pflegehilfsmittel der AOK sollte Ihnen die freie Wahl über die Häufigkeit oder dem Lieferintervall der Versorgung und der Menge anbieten. Eine Überversorgung oder der Erhalt von nicht benötigten Pflegehilfsmitteln der AOK ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch umweltschädlich. 

Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten: Der Leistungserbringer sanus+ für Pflegehilfsmittel der AOK bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu den Themen Inkontinenz und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Nutzen Sie dieses Angebot, um die besten Produkte für Ihre Bedürfnisse zu finden sowie mehr zu erfahren. Nachstehend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Pflegehilfsmittel der AOK beim Leistungserbringer: 

1. Schritt: Voraussetzungen prüfen 

  • Liegt ein Pflegegrad vor oder wurde dieser beantragt?
  • Wohne ich im häuslichen Umfeld, zur Miete oder im Eigenheim?
  • Habe ich eine private Pflegeperson oder Angehörigen und benötige ich die Pflegeleistung?


2. Schritt: Pflegehilfsmittelantrag ausfüllen 


3. Schritt: Antrag für Pflegehilfsmittel der AOK übermitteln 

  • Der gewählte Leistungserbringer stellt den Antrag für Pflegehilfsmittel bei der AOK 


4. Schritt: Antragsprüfung durch die Pflegekasse der AOK
Nachdem Ihr Antrag auf Pflegehilfsmittel der AOK über Ihren Anbieter sowie Leistungserbringer bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird dieser zunächst auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Die Pflegekasse bewertet Ihren Bedarf anhand der eingereichten Unterlagen. Dieser Schritt ist entscheidend, da hier festgestellt wird, ob und in welchem Umfang Sie bei der Pflegekassen Anspruch auf Pflegehilfsmittel der AOK haben.  

  • Rückmeldung der Kasse abwarten
  • Ablehnung erhalten: Grund klären und ggf. Widerspruch einlegen
  • Genehmigung erhalten: Die Versorgung beginnt


5. Schritt: Lieferung und Einweisung
Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel der AOK werden direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Bei komplexeren Hilfsmitteln, wie etwa speziellen Pflegebetten, erfolgt in der Regel eine persönliche Einweisung durch Fachpersonal. Dies stellt sicher, dass Sie oder Ihre Pflegepersonen wissen, wie die Hilfsmittel korrekt zu verwenden sind. 

6. Schritt: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Pflegebedürfnisse können sich im Laufe der Zeit ändern. Daher ist es wichtig, dass die eingesetzten Pflegehilfsmittel der AOK regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Sollten sich Ihre Bedürfnisse ändern, kann eine Anpassung der Hilfsmittel notwendig sein. 


Pflegehilfsmittel der AOK vom Leistungserbringer sanus+
Das Beantragen von Pflegehilfsmitteln bei der AOK kann den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und nutzen Sie die Unterstützung von sanus+ als Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel der AOK. Mit der richtigen Hilfe können Sie ein aktives und selbstbestimmtes Leben führen, trotz der Herausforderungen, die eine Pflegebedürftigkeit mit sich bringen kann. 

  1. Pflegehilfsmittel der AOK sind ein wichtiges Recht für Pflegebedürftige sowie pflegenden Angehörigen. Durch die Inanspruchnahme von kostenlosen Pflegehilfsmittel der AOK können sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre Pflegenden eine erhebliche Erleichterung im Alltag erfahren. Es lohnt sich bei der Antragsstellung den erfahrenen Anbieter sowie Leistungserbringer in der Pflege sanus+ als Testsieger zu wählen und sich unterstützen zu lassen, um eine zuverlässige sowie wirklich entlastende Leistung in der Pflege zu erhalten.