Pflegehilfsmittel beantragen online
40,00 € monatliche Erstattung für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mit beliebigem Pflegegrad sichern!
Jetzt kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen
Sie haben bereits ab Pflegegrad 1 nach dem § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Damit haben Sie ein Anrecht auf kostenfreie Pflegehilfsmittel, welche Sie in nur wenigen Schritten online bestellten können. Die zur Auswahl stehenden Pflegehilfsmittel sind bei sanus+ über eine Pflegebox zu beantragen. Dabei handelt es sich um ein Service für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Die Pflegehilfsmittelbox besitzt einen monatlichen Wert von bis zu 40,00 €, der von den deutschen Kranken- beziehungsweise Pflegekassen finanziert wird. Der Anbieter sanus+ berät Familien zu ihrem individuellen Bedarf, übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse und liefert die Pflegebox mit den gewählten Pflegehilfsmitteln monatlich an die angegebene Wunschadresse der Familien aus. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sollen Pflegende bei der täglichen Pflege ihrer Angehörigen, Nachbarn und Freunden unterstützen und sowohl den Pflegebedürftigen als auch sich selbst schützen. Sie entscheiden, nutzen Sie Ihren Anspruch über sanus+ direkt (hier) oder lassen Sie sich beraten. Ob Hausnotruf, Pflegebett oder Desinfektionsmittel zum Verbrauch. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören sämtliche Produkte, die die häusliche Pflege oder die selbständigere Lebensführung erleichtern sowie unterstützen. Einen Anspruch darauf haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad von 1 oder höher. Noch heute Pflegehilfsmittel beantragen online!
Hinweis:
Den Zuschuss für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von bis zu 40,00 € monatlich erhalten Pflegebedürftige zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen und werden nicht vom Pflegegeld oder der Pflegesachleistung abgezogen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5. Kostenlose Pflegehilfemittel noch heute online beantragen zur Entlastung der Pflege zu Hause und dem Erhalt der Hygiene mit passenden bedarfsgerechten sowie zuzahlungsfreien Pflegeprodukten.
Sie selbst oder ein Angehöriger haben noch kein Pflegegrad, aber körperliche oder geistige Einschränkungen im Alltag?
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Hilfsmittelarten erklärt
In unseren informativen kostenlosen Beiträgen erfahren Sie mehr zu den Unterschieden und Einordnungen der Pflegehilfsmittel sowie den gesetzlichen Förderungen. Bei den Zuschüssen für Pflegehilfsmittel wird eine Pflegeradeinstufung vorausgesetzt.
Ihr gesetzlicher Anspruch
Nutzen Sie bereits ab Pflegegrad 1 noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch und erhalten Sie zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 € monatlich an Ihre Wunschadresse kostenfrei geliefert.
Pflegegrad beantragen
Sie wollen sich über die Prämissen für die Beantragung eines Pflegegrades informieren oder direkt einen Pflegegrad beantragen? Wir helfen weiter und stellen Ihnen gerne Informationen und einen Partner für die Beantragung zur Verfügung.
Häufige Fragen zu kostenlosen Pflegehilfsmittel
Welchen Anspruch habe ich für kostenlose Pflegehilfsmittel?
Mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 sowie einen festen Wohnsitz in Deutschland, haben alle Menschen ein gesetzliches Anrecht nach dem § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 € monatlich. Die Kostenübernahme der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel ist durch die Krankenkassen nach der Antragstellung gesichert.
Warum gibt es kostenlose Pflegehilfsmittel überhaupt?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben ein gesetzliches Anrecht auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40,00 € monatlich und damit bis zu 480,00 € jährlich. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, deren Kosten meistens zu 100 % von der Pflegekasse erstattet werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegehilfsmittelantrages?
Wenn Sie einen Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen, muss die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen Ihren Anspruch prüfen sowie entscheiden. Sollte bei einem Antrag über einen Anbieter für das Pflegehilfsmittel zusätzlich ein medizinisches Gutachten erforderlich sein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Liegt Ihnen nach Ablauf dieser Frist noch immer keine Rückmeldung vor, gilt Ihr Antrag auf Pflegehilfsmittel automatisch als genehmigt.
Wie erhalte ich kostenfreie Pflegehilfsmittel eigentlich?
Die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestellen Sie, indem Sie einen digitalen Antrag (hier) auf eine Pflegebox stellen. Mit der Pflegebox von sanus+ bekommen Sie Ihre bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 Euro monatlich kostenlos an Ihre angegebene Wunschadresse geliefert. Die gesamten Formalitäten von der Antragsstellung sowie Genehmigung, die regelmäßige Belieferung und anschließender Abrechnung mit der Krankenkasse wird vom Leistungserbringer sanus+ für Sie übernommen.
Muss ich die Pflegehilfsmittelbox monatlich neu beantragen?
Sobald Ihre Krankenkasse den Antrag zur monatlichen Versorgung mit Pflegehilfsmittel genehmigt, läuft dieser in der Regel ohne Frist. Daher muss nicht jeden Monat ein neuer Antrag für die Pflegehilfsmittel gestellt werden. Wenn keine Pflegehilfsmittel aufgrund des Todes oder einer anderen Pflegesituation benötigt werden, können diese ganz einfach und ohne Verpflichtungen bei der Krankenkasse oder gewählten Leistungserbringer abbestellt werden.
Haben auch Privatversicherte einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Generell haben auch Privatversicherte, die einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben, die Möglichkeit, eine zuzahlungsfreie Pflegebox mit bedarfsgerechten Pflegehilfsmitteln zu beantragen. Allerdings muss eine privatversicherte Person die Pflegebox zuerst selbst bezahlen. Nachdem der Privatversicherte die Rechnung bei der privaten Krankenversicherung eingereicht hat, erhält sie normalerweise eine Rückerstattung des Betrags - dieser sollte monatlich nicht über 40,00 € liegen und die gesetzliche Pauschale überschreiten. Allerdings ist es empfehlenswert, sich vorab mit der Versicherung zu beraten.
Kostenlose Pflegehilfsmittel bestellen
Die kostenlose Pflegebox von sanus+ noch heute bestellen und monatlich bis zu 40,00 Euro sparen! Die Voraussetzung ist ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 sowie eine Zustelladresse in Deutschland. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch.
Pflegehilfsmittel kurz und einfach erklärt
Pflegehilfsmittel sind im Grunde genommen Dinge, die Menschen in der Pflege die tägliche Arbeit erleichtern sollen. Diese werden in den Produktkategorien der technisch sowie zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel unterschieden. So gibt es etwa spezielle Betten, Aufstehenhilfen oder einen Notrufknopf als technische Pflegehilfsmitteln, als auch nur einmal verwendbare Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen zur Einmalverwendung. Wenn Sie ein solches Hilfsmittel zur Pflege benötigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse für eine Kostenübernahme oder -beteiligung zu stellen. Sie können alternativ auch einen Pflegehilfsmittelanbieter nutzen, welcher für Sie den bürokratischen Prozess der Antragsstellung übernimmt und die Formalitäten mit der Pflegekasse klärt. Nutzen Sie Ihren Anspruch noch heute - in wenigen Minuten Pflegehilfsmittel beantragen online!
Pflegehilfsmittel in der Pflegebox bestellen
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im monatlichen Wert von bis zu 40,00 €. Diese können Sie am einfachsten online über einen zertifizierten Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel wie sanus+ bestellen. Sie haben dabei die Wahl zwischen verschiedene Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54, welche Sie in einer sogenannten Pflegebox zusammenstellen können. Die Pflegebox darf den monatlichen Wert von max. 40,00 € nicht überschreiten. Pflegehilfsmittel beantragen und im Jahr knapp 500,00 € sparen.
Als Pflegehilfsmittel haben Sie die folgenden Produkte zur Zusammenstellung der Pflegebox als Option:
Bettschutzeinlagen für Inkontinenzprobleme, medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken als Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen gegen Keime und Erreger, Schutzschürzen sowie Handschuhe zum Einmalgebrauch zum Schutz vor Infektion mit Krankheitserregern.
Pflegehilfsmittel beantragen und doppelt profitieren
Mit der Beantragung von gesetzlich geförderten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten Sie eine Kostenübernahme von bis zu 40,00 € im Monat und können dadurch finanziell im Jahr bis zu 480,00 € entlastet werden. Mit der Beauftragung eines Leistungserbringers wie sanus+ müssen Sie sich um keine Formalitäten sorgen. Und nicht nur finanziell werden Sie durch die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel entlastet, sondern Sie sparen sich auch die Zeit bei der Beschaffung der benötigten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel und können sich dadurch auf die wesentlichen Aufgaben in der Pflege fokussieren. Beantragen Sie noch heute zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel und profitieren Sie doppelt. Sie entscheiden.
Technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zusammen kombinieren
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Notrufsysteme, Lagerungsrollen unterscheiden sich in der Dauer der Anwendung zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Letztere sind einmal verwendbar und werden in der Regel anschließend entsorgt. Technische Pflegehilfsmittel werden einmalig angeschafft und dauerhaft verwendet. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nicht nur finanziell belastend, sondern auch zeitlich durch die regelmäßige Beschaffung und Abrechnung für eine Kostenerstattung mit den Pflegegassen. Sie werden täglich verwendet sowie in der Pflegesituation verbraucht und müssen monatlich neu beschafft werden.
Es ist in der Pflege sehr wichtig, die Produkte bei der Verwendung von technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder ähnlichem regelmäßig zu reinigen, da viele dieser Pflegehilfsmittel jeden Tag eingesetzt werden. Die Keimlast kann durch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Flächendesinfektion und Händedesinfektion reduziert werden. Es ist auch möglich, technische Pflegehilfsmittel durch zusätzliche nutzbare Artikel wie Bettschutzeinlagen zu versehen. Einige Anwendungsbereiche zur Kombination haben wir nachstehend für Sie aufgeführt. Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zur Kombination sind bereits mit einem Pflegegrad von 1 oder höher kostenfrei zu beantragen.
Das Pflegebett eignet sich als Kombination mit Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch oder wiederverwendbar, Lagerungskissen, Lagerungsrollen oder Hausnotrufsystemen zur Sicherung und schnellen Hilfe im Notfall.
Pflegehilfsmittel beantragen und 0,00 € Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
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➞ Erstattung vom Hausnotruf (Hilfe auf Knopfdruck) und dem Dienst
Notrufsysteme zur schnellen Alarmierung im Notfall und dem Erhalt von Hilfe. Geeignet als Kombination mit Pflegebetten, Rollstühle oder Rollatoren, Treppen- sowie Badewannenlifter sowie der 40,00 € Pflegebox.
Pflegehilfsmittel beantragen und 0,00 € Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
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Lagerungsrollen werden zur Lagerung von Pflegebedürftigen zur Entlastung des Körpers eingesetzt und verringern das Risiko von Druckgeschwüren. Ermöglichen damit eine ergonomische Positionierung des Pflegebedürftigen und sind als Kombination geeignet mit Pflegebetten, Rollstühlen oder Rollatoren sowie Lifter. Auch sind Desinfektionsmittel zur Reinigung dieser Pflegehilfsmittel sinnvoll.
Pflegehilfsmittel beantragen und 0,00 € Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
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Bettschutzeinlagen schützen die Matratze vom Bett vor Verschmutzungen und dem Durchnässen. Damit wird ein hygienischer Schutz vom Bett gewährleistet und verlängert die Lebensdauer der Matratze.
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Desinfektionsmittel reduzieren die Keime auf Flächen und Händen und Sicherstellung der Hygiene. Zudem verringern diese Pflegehilfsmittel das gegenseitige Infektionsrisiko zwischen Pflegebedürftigen und der Pflegekraft, egal ob Angehöriger oder Pflegefachkraft.
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Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege kombinieren
Pflegehilfsmittel noch heute beantragen und die Pflege zu Hause optimieren, hygienischer sowie bequemer gestalten. Durch die Kombination von verschiedenen Pflegehilfsmitteln haben Sie die Möglichkeit nicht nur Ihre gesetzlichen Ansprüche zu nutzen, sondern Pflegebedürftige haben bereits ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeleistungen. Die kostenlose Pflegebox mit einer bedarfsbedingten Auswahl an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im monatlichen Wert von bis zu 40,00 € sind wohl die am einfachsten sowie schnellsten entlastenden Pflegehilfsmittel der häuslichen Pflege. Diese können bei einem zertifizierten Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel in nur wenigen Minuten online beantragt werden. Wir empfehlen den unabhängig präqualifizierten Anbieter sanus+ von der CARE digisolutions GmbH. Damit erreichen Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel monatlich kostenlos an Ihre angegebene Wunschadresse. Jetzt den Anbieter entdecken und die kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmittel beantragen ➞